Sie haben eine Maßnahmenidee mit der das Programmgebiet Brückenschlag aufgewertet und attraktiver werden kann? Zögern Sie nicht und bewerben Sie sich um Fördermittel aus unserem Projektfonds!
Mit dem Projektfonds erhalten Privatpersonen, Gewerbetreibende sowie Händler/innen, Vereine, Institutionen und Einrichtungen finanzielle Unterstützung für die Umsetzung kleinerer und vor allem öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen. Die Maßnahmen müssen innerhalb des festgelegten Fördergebietes Brückenschlag (siehe Karte) stattfinden und zeichnen sich durch das ehrenamtliche und finanzielle Engagement Privater aus. Die öffentlichen Zuschüsse liegen bei maximal 50 %! Das bedeutet, dass jeder privat investierte Euro durch einen Euro Förderung ergänzt wird.
Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen. Beispielhafte Maßnahmen, die über den öffentlichen und privaten Anteil gefördert werden können, sind die Anschaffung von Straßenmöblierung (zum Beispiel Sitzbänke) und Spielgeräte für den öffentlichen Raum, künstlerische Gestaltung von Stromkästen oder Abfallbehältern, Erstellung von Gestaltungs- und Lichtkonzeptionen, Fassaden- oder Winterbeleuchtung, künstlerische Lichtinstallationen etc.
Die Zuschüsse können dabei maximal 5.000 € (brutto) (bzw. im begründeten Einzel- und Ausnahmefall auch mehr) pro Antrag betragen. Der vollständige Antrag wird dem Beirat Brückenschlag vorgelegt, der über diesen berät und entscheidet, ob Sie die beantragten Fördermittel erhalten. Sie können selbst an der Beiratssitzung teilnehmen und Ihre Projektidee vorstellen. Die Termine des Beirats Brückenschlag für 2024 sowie die jeweiligen Antragsfristen finden Sie im Downloadbereich.