Zukunft Innenstadt NRW

Wer ein Ladenlokal in Alt-Oberhausen anmieten möchte, kann auf eine Förderung durch das Land NRW hoffen. Der Zentrumsbereich Alt-Oberhausen ist in das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW aufgenommen worden (Folgeprogramm des bis Ende 2023 laufenden „Sofortprogramm Innenstadt“).
Die Laufzeit des neues Förderprogramms geht bis zum 31.12.2027.

Durch das Förderprogramm werden Eigentümer/innen von leerstehenden Immobilien bei der Etablierung von neuen Nutzungen unterstützt. Hierfür stehen Fördergelder für die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale von bis zu zwei Jahren durch die Stadt Oberhausen bereit. Gefördert werden kann die Anmietung von Ladenlokalen im Programmgebiet der Städtebauförderung. Das Stadtteilmanagement Brückenschlag unterstützt die Stadt bei der Umsetzung des Programms.

Das Förderprogramm unterstützt Vermieter/innen bei der Wiedervermietung ihrer Ladenlokale und bietet zukünftigen Nutzer/innen die Möglichkeit einer Neugründung mit einer stark reduzierten Miete. Durch eine damit einhergehende Belebung sollen darüber hinaus die gesamten Stadtteilzentren profitieren. Bei der neuen Nutzung der Ladenlokale sind Ideen keine Grenzen gesetzt: Vom klassischen Einzelhandel über Dienstleistungen und Gastronomie bis hin zu kulturellen oder sozialen Nutzungen ist alles möglich. Wichtig ist der Stadt Oberhausen, bei der Weitervermietung auf Qualität zu setzen und so die jeweiligen Handelslagen zu stärken.

Wie funktioniert das neue Programm genau?

Zwischen dem/der jeweiligen Immobilieneigentümer/in und der Stadt Oberhausen wird ein Mietvertrag geschlossen, sobald ein tragfähiges Nutzungsinteresse von Dritten für das jeweilige Ladenlokal vorhanden ist. Die Stadt Oberhausen vermietet das Ladenlokal dann zu einer vergünstigten Miete in einem „Untermietverhältnis“ weiter.

Wie setzt sich die Miete zusammen?

Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, müssen Eigentümer/innen den letzten Mietpreis ihres Ladenlokals um mindestens 30% reduzieren. Dieser verminderte Mietpreis wird ihnen dann für die gesamte Nutzungsdauer der Neuvermietung (maximal zwei Jahre) in einem Mietvertrag mit der Stadt Oberhausen garantiert. Neue Nutzer/innen der Ladenlokale zahlen als Untermieter/innen bei der Stadt Oberhausen nur 20% der letzten Altmiete zzgl. Nebenkosten des Ladenlokals als Miete. Der restliche Betrag der Miete wird durch das Förderprogramm übernommen. Die Vermittlung zwischen interessierten Eigentümer/innen und potenziellen Mieter/innen übernimmt das Stadtteilmanagement Brückenschlag.

 

Möchten Sie ein Ladenlokal im Zentrumsbereich Alt-Oberhausen anmieten oder vermieten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Sie möchten uns direkt detailliert über Ihr vermietbares leerstehendes Ladenlokal informieren oder uns detailliert von den Anforderungen an Ihr gewünschtes Ladenlokal informieren? Dann nutzen Sie gerne das unten zum Download stehende ausfüllbare Formular und schicken es uns zu.

Hier finden Sie zum Download die Flyer mit den wichtigsten zusammengefassten Infos sowie die ausfüllbaren Checklisten, mit denen Sie uns direkt über Ihren vermietbaren Leerstand bzw. Ihren Wunsch an ein Ladenlokal anschreiben können.

Downloads

Flyer für Eigentümer/innen

Flyer für potenzielle Nutzer/innen

Checkliste für Eigentümer/innen

Checkliste für potenzielle Nutzer/innen