Fassaden- und Hofprogramm

Immobilien prägen mit ihren Fassaden, Gärten und (Hof-) Flächen entscheidend das Stadtbild und die Wohnumfeldqualität. Als Anreiz für private Aufwertungsmaßnahmen stellt die Stadt Oberhausen finanzielle Zuwendungen im Rahmen des Fassaden- und Hofprogramms zur Verfügung.

Bei dieser Förderung handelt es sich um einen (nicht zurückzuzahlenden) Zuschuss von maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen. Die Förderhöhen sind pro Fassadenantrag auf max. 15.000 Euro und pro Hofantrag auf max. 10.000 Euro begrenzt. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören zum Beispiel:

  • die Begrünung von Dächern, Fassadenteilen und Hofflächen
  • die Reinigung, der Anstrich und die neue Gestaltung von Fassaden und Fassadenteilen
  • die neue Gestaltung von Hofflächen, dazu zählen zum Beispiel das Anlegen von Fahrradstellplätzen sowie die Entsiegelung von Flächen

Zur Beantragung der Fördermittel ist es erforderlich, dass sich die Immobilie im Programmgebiet Brückenschlag befindet (siehe Karte), dass mit den geplanten Maßnahmen noch nicht begonnen wurde und dass alle geplanten Maßnahmen von Fachfirmen ausgeführt werden.

Weitere Informationen zum Fassaden- und Hofprogramm sind im Infoflyer zusammengefasst, die umfassenden Förderbedingungen können Sie der Richtlinie entnehmen. Bitte beachten Sie die Dateien und Informationen im Download-Bereich.

Antragstellungen sind grundsätzlich ganzjährig möglich – um Ihren Antrag gut vorbereiten zu können, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gerne!

Downloads

Infoflyer Fassaden- und Hofprogramm

Förderrichtlinie Fassaden- und Hofprogramm

Antragsformular Fassaden- und Hofprogramm

Checkliste für Antragsteller/innen

Fördergebiet Oberhausen Brückenschlag

Übersicht Gebäude unter Denkmalschutz