Immobilien prägen mit ihren Fassaden, Gärten und (Hof-) Flächen entscheidend das Stadtbild und die Wohnumfeldqualität. Als Anreiz für private Aufwertungsmaßnahmen stellt die Stadt Oberhausen finanzielle Zuwendungen im Rahmen des Fassaden- und Hofprogramms zur Verfügung.
Bei dieser Förderung handelt es sich um einen (nicht zurückzuzahlenden) Zuschuss von maximal 50 % der förderfähigen Gesamtkosten der geplanten Maßnahmen. Die Förderhöhen sind pro Fassadenantrag auf max. 15.000 Euro und pro Hofantrag auf max. 10.000 Euro begrenzt. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören zum Beispiel:
- die Begrünung von Dächern, Fassadenteilen und Hofflächen
- die Reinigung, der Anstrich und die neue Gestaltung von Fassaden und Fassadenteilen
- die neue Gestaltung von Hofflächen, dazu zählen zum Beispiel das Anlegen von Fahrradstellplätzen sowie die Entsiegelung von Flächen
Zur Beantragung der Fördermittel ist es erforderlich, dass sich die Immobilie im Programmgebiet Brückenschlag befindet (siehe Karte), dass mit den geplanten Maßnahmen noch nicht begonnen wurde und dass alle geplanten Maßnahmen von Fachfirmen ausgeführt werden.